LANDZAHNARZT... WAS?
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HÄUFIGE FRAGEN - KURZ ERKLÄRT

Sie interessieren sich für das "Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt" für ein Zahnmedizinstudium an der Universität Pécs und möchten wissen, wie das Auswahlverfahren abläuft, welche Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind und wie es nach dem Zahnmedizinstudium für Sie weitergeht?

In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Fragen – kompakt, verständlich und auf den Punkt.


Allgemeines zum Landzahnarztstipendium und den späteren Tätigkeitsregionen

Was genau ist das Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt?

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt – LZAG LSA) stellt das Land Sachsen-Anhalt seit dem Wintersemester 2025/2026 Haushaltsmittel des Landes zur Finanzierung zusätzlicher Stipendien für ein Zahnmedizinstudium an wissenschaftlichen Hochschulen im europäischen Ausland, ergänzend zum bestehenden Förderprogramm der KZV LSA „Zahnmedizin studieren – auch ohne 1,0“, bereit.

Dieses „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ wird vergeben an Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, nach dem Studium und einer maximal einjährigen Vorbereitungszeit für mindestens zehn Jahre als niedergelassene Zahnärztin oder niedergelassener Zahnarzt oder als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein (siehe unten).

Das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ umfasst die Übernahme der zu zahlenden Studiengebühren je Semester in tatsächlicher Höhe, jedoch maximal bis 8.000 Euro pro Semester, ohne anfallende Kosten für Bewerbung und Immatrikulation, für ein Studium der Zahnmedizin an einer wissenschaftlichen Hochschule im europäischen Ausland für Dauer der Regelstudienzeit von 10 Semestern (5 Jahre).

Aktueller Kooperationspartner für das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ ist die Medizinische Fakultät der Universität Pécs in Ungarn.

 

Warum gibt es das Landzahnarztstipendium?

Das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ dient als eine weitere Maßnahme, um die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu sichern, insbesondere in ländlichen Regionen, wo bereits heute der Zahnärztemangel spürbar ist.

In Sachsen-Anhalt sind ca. 1.400 Zahnärztinnen und Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig. Davon ist ein Drittel 60 Jahre und älter. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in den Ruhestand gehen möchten, wird es immer schwieriger, eine Nachfolge für ihre Praxis zu finden.

 

Wer trifft die Auswahlentscheidung im Rahmen der Landzahnarztquote?

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt wurde als so genannte "zuständige Stelle" bestimmt und ist damit für die Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens zuständig und trifft die Auswahlentscheidung.

 

In welchen Gebieten besteht "besonderer öffentlicher Bedarf"?

Gebiete mit "besonderem öffentlichen Bedarf" sind gemäß Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt solche Gebiete, für die der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalts eine Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung im zahnärztlichen Bereich festgestellt hat bzw. wo ein sogenannter lokaler Versorgungsbedarf besteht.

Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen prüft diese Feststellung in regelmäßigen Abständen, sodass sich zukünftig Änderungen ergeben können.

 

Erfolgt eine Zuweisung in eine bestimmte Region?

Sie können und müssen in einem in Frage kommenden Bedarfsgebiet ihren Einsatzort frei wählen.

Die KZV LSA bestimmt zum jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit des ausgewählten Bewerbers bzw. der ausgewählten Bewerberin die Gebiete mit besonderem öffentlichem Bedarf gem. § 1 LZAG LSA.

Sofern mehrere Regionen in Frage kommen, können Sie die Region auswählen, in der Sie als niedergelassene Zahnärztin oder niedergelassener Zahnarzt oder als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig werden.

Welche Möglichkeiten der zahnärztlichen Tätigkeit bestehen nach dem Abschluss?

Sie können Ihre Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung in verschiedener Form aufnehmen.

Es ist möglich, in einer Gemeinschaftspraxis als niedergelassener Zahnarzt bzw. Zahnärztin tätig zu werden, als angestellter Zahnarzt bzw. angestellte Zahnärztin in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum zu arbeiten oder eine eigene Praxis zu eröffnen.

Fragen zum Zahnmedizinstudium in Pécs

Warum in Ungarn Zahnmedizin studieren und nicht in Deutschland?

In Deutschland ist der Zugang zum Zahnmedizinstudium stark vom Abiturschnitt abhängig – und häufig nur mit exzellenten Noten erreichbar.

Das Zahnmedizinstudium in Pécs in Verbindung mit dem Stipendium der KZV LSA bietet engagierten jungen Menschen mit guten naturwissenschaftlichen Kenntnissen und echter Motivation die gleiche Chance – unabhängig von der Note.

Die Universität Pécs ist international anerkannt, die Ausbildung findet auf hohem Niveau statt und steht deutschen Studiengängen in nichts nach.

Warum gerade die Universität in Pécs?

Die Universität zählt zu den ältesten Hochschulen Europas und ist eine der größten Universitäten Ungarns. Die Medizinische Fakultät, an der auch der Zahnmedizin-Studiengang angesiedelt ist, genießt einen hervorragenden Ruf – sowohl in Forschung als auch in Lehre.

  • Studiensprache: Deutschsprachige Studienprogramme sind hier bereits seit 2004 (Humanmedizin) bzw. 2006 (Zahnmedizin) etabliert.

  • Abschluss: Staatsexamen, EU-weit anerkannt

  • Ausstattung: Umfassend erneuerter Medizin-Campus mit 2022 eröffnetem Zahnklinik-Neubau, der im europäischen Raum Maßstäbe setzt

  • Deutsche Studierende bilden eine starke Gemeinschaft vor Ort. Pro Jahr werden rund 200 neue Studierende in den deutschsprachigen Studienprogrammen der Medizinischen Fakultät immatrikuliert.

Pécs ist eine ruhige, studentisch geprägte Stadt mit hoher Lebensqualität, internationalem Publikum und gutem Sicherheitsniveau. Die Stadt ist überschaubar, freundlich und gilt als eine der sichersten Universitätsstädte Ungarns.

Was ist zu tun, damit das Studium in Deutschland anerkannt wird?

Das Zahnmedizinstudium in Pécs erfüllt die europäischen Standards und der Abschluss berechtigt direkt zur zahnärztlichen Tätigkeit in Deutschland - es ist kein Anerkennungsverfahren nötig.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können nach ihrem Abschluss direkt in Sachsen-Anhalt die Approbation beantragen.

Für die Erteilung der Approbation zuständig ist das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wie lange dauert das Studium und wie ist es aufgebaut?

Das Zahnmedizinstudium an der Universität Pécs dauert 10 Semester (Regelstudienzeit), also 5 Jahre.

Das Studium gliedert sich in drei Teile: das Basismodul (1.-4.Semester), das präklinische Modul (5.-6. Semester) und das klinische Modul (7.-10. Semester).

Weitere Informationen finden sich auf der Zahnmedizin-Studiengangswebseite der Universität Pécs

Welche Kosten kommen im Zusammenhang mit dem Studium auf die Stipendiatinnen und Stipendaten zu?

Die Studiengebühren werden im Rahmen des "Landzahnarztstipendiums Sachsen-Anhalt" bis zu einer Höhe von 8.000 Euro pro Semester (derzeit 7.880 Euro) vom Land Sachsen-Anhat finanziert. Die Lebenshaltungskosten vor Ort (Miete, Verpflegung etc.) müssen von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst getragen werden.

Für die Bewerbung und Immatrikulation erhebt die Universität Pécs einmalige Gebühren, die nicht im "andzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt "enthalten sind. Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:

  • Bewerbungsgebühr: 200 EUR
  • Immatrikulationsgebühr: 220 EUR

Im Studium benötigte Instrumente und Materialien werden weitestgehend von der Universität gestellt; weitere Kosten können für Bücher und Skripte entstehen.

Es besteht die Möglichkeit, für das Zahnmedizinstudium in Pécs Auslands-BAföG zu beantragen. Zuständige Stelle ist das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau

Fragen zur vertraglichen Verpflichtung und zur Vertragsstrafe

Warum wird ein Vertrag geschlossen?

Das "Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt", also die Finanzierung von Stipendien für ein Zahnmedizinstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule im europäischen Ausland durch das Land Sachsen-Anhalt, ist durch einen besonderen öffentlichen Bedarf begründet.

Zur Absicherung, dass die mit dieser Förderung studierenden Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner auch für diesen Bedarf zur Verfügung stehen, muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt als zuständiger Stelle geschlossen werden.

 

Was ist Inhalt des Vertrages?

Ein Muster des abzuschließenden Vertrages finden Sie hier.

Bitte lesen Sie den Vertrag sorgfältig. Die Bewerbung auf das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ ist an die Verpflichtung zu einer zehnjährigen Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf in Sachsen-Anhalt gebunden. Die gesetzliche Regelung schreibt eine Vertragsstrafe in Höhe von 8.000 Euro je Studiensemester vor, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird.

 

Wann wird der Vertrag unterschrieben?

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des Auswahlverfahrens für das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ zu den 10 besten gehören, erhalten den Vertrag zur Unterschrift.

 

Kann der Vertrag gekündigt werden?

Der Vertrag ist nicht ordentlich kündbar.

Er endet, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt wurden. In allen anderen Fällen ist die Vertragsstrafe grundsätzlich zu zahlen (zu Härtefallregelungen: siehe unten).

 

Wird bei einer Schwangerschaft bzw. Elternschaft die Laufzeit der zehnjährigen vertraglichen Verpflichtung unterbrochen?

Zeiten eines Beschäftigungsverbotes aufgrund des gesetzlich geregelten Mutterschutzes gelten nicht als Unterbrechung der zehnjährigen vertraglichen Verpflichtung und werden auf die zehnjährige Verpflichtungszeit angerechnet. Für die Elternzeit gilt diese Regelung nicht. Die Elternzeit gilt als Unterbrechung der Tätigkeit, so dass sich der Verpflichtungszeitraum von zehn Jahren entsprechend verlängert.

 

Gibt es Härtefallregelungen?

In besonderen Härtefällen kann auf die Zahlung der Vertragsstrafe ganz oder teilweise verzichtet werden. Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet die zuständige Stelle im konkreten Einzelfall. Dabei müssen wichtige und außergewöhnliche Umstände eingetreten sein, die nicht vorhersehbar waren und dem Einfluss der Bewerberin bzw. des Bewerbers entzogen sind.

 

Gilt eine Schwangerschaft als besondere Härte?

Umstände, die eine besondere Härte begründen, sind immer außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren und außerhalb des Einflusses der verpflichteten Person liegen.

Eine Schwangerschaft stellt daher für sich genommen im Regelfall keine besondere Härte dar und begründet auch keinen Aufschub der vertraglichen Verpflichtungen.

Nicht ausgeschlossen ist lediglich, dass sich dies im außergewöhnlichen Einzelfall auch einmal anders darstellen kann.

 

Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen

Wer kann sich für das Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt bewerben?

Jeder, der über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) verfügt bzw. sich im letzten Kurshalbjahr der Sekundarstufe II befindet,  und beabsichtigt, als niedergelassene Zahnärztin oder niedergelassener Zahnarzt oder als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, kann sich bewerben.

Eine bereits absolvierte Berufsausbildung in einem medizinischen oder pflegerischen Gesundheitsberuf oder entsprechende Berufserfahrung oder eine mindestens 3-monatige praktische Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis, Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum, einem Krankenhaus oder einem zahntechnische Labor oder ein mindestens 3-monatiges vorhergehendes Studium im medizinischen oder pflegerischen Bereich können die Chancen im Auswahlverfahren erhöhen, sind aber keine zwingende Voraussetzung, um sich bewerben zu können.

 

Kann man sich bewerben, auch wenn man nicht in Sachsen-Anhalt wohnt?

Für die Bewerbung um das Landzahnarztstipendium ist ein Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder die Herkunft aus Sachsen-Anhalt keine Voraussetzung.

Die Vorbereitungszeit und die spätere Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung müssen in Sachsen-Anhalt erfolgen.

 

Ist eine Bewerbung möglich, obwohl das Abitur erst im laufenden Jahr erworben wird?

Ja, der Bewerbungszeitraum gilt für alle „Alt-Abiturienten“ und diejenigen, die sich im letzten Kurshalbjahr der Sekundarstufe II befinden und ihre Allgemeine Hochschulreife im Jahr des Studienbeginns bzw. der Bewerbung ablegen.

In diesem Fall sind der Stipendiums-Bewerbung anstelle des Abiturzeugnisses die Zeugnisse der 3 vorhergehenden Kurshalbjahre der Sekundarstufe II beizufügen (Kurshalbjahre 11/1, 11/2 und 12/1 bei allgemeinbildenden Gymnasien bzw. 12/1, 12/2 und 13/1 bei berufsbildenden Gymnasien).

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise werden für die Bewerbung benötigt?

Die einzureichenden Unterlagen und Nachweise entnehmen Sie bitte der Ausschreibung zum Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt bzw. der Übersicht auf der Seite „Bewerbung und Auswahl“ >> Bereich Informationen zur Bewerbung.

 

Welche Ausbildungen/Ausbildungszeiten und Berufserfahrungen werden bei der Bewerbung berücksichtigt?

Berücksichtigt werden insgesamt maximal 48 Monate an Ausbildungszeiten und/oder beruflichen Tätigkeiten in bestimmten Ausbildungsberufen und/oder eines vorhergehenden Studiums im medizinischen oder pflegerischen Bereich. Maßgeblich für die Berechnung ist der Beginn des Bewerbungszeitraumes. Unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Bewerbung gilt der erste Tag des Bewerbungszeitraumes als maßgeblicher Zeitpunkt zur Berechnung.

Es werden nur solche Ausbildungen und Berufe anerkannt, die in der Landzahnarztverordnung aufgeführt sind:

Kalendermonate, die nicht vollständig mit anerkannten Zeiten einer beruflichen Tätigkeit belegt sind, werden anteilig berücksichtigt. Anerkannt werden auch Ausbildungszeiten einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung oder mehrere einschlägige Berufsausbildungen.

Andere praktische Tätigkeiten werden anerkannt, wenn sie mindestens 3 Monate gedauert haben und in einer Zahnarztpraxis, Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum, einem Krankenhaus oder einem zahntechnischen Labor absolviert wurden. Praktische Tätigkeiten von weniger als 3 Monaten gehen nicht in die Wertung ein.

Wird ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. der Bundesfreiwilligendienst auch als praktische Tätigkeit anerkannt?

Zeiten der Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bzw. des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) können als praktische Tätigkeit nur berücksichtigt werden, wenn diese in einer zahnärztlich oder ärztlich geleiteten Einrichtung (Zahnarztpraxis, Arztpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum, Krankenhaus) absolviert wurden. Hilfsorganisationen (Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, ASB, Malteser etc.) sind keine ärztlich geleiteten Einrichtungen. Wurde das FSJ bzw. der BFD bei Hilfsorganisationen absolviert, kann dies nicht anerkannt werden.

 

Können nach dem Ende der Bewerbungsfrist noch Nachweise nachgereicht werden?

Nein.

Die erforderlichen Nachweise müssen in der vorgeschriebenen Form bis zum Ende der angegebenen Bewerbungsfrist bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eingegangen sein, um Berücksichtigung finden zu können.

 

Erhält man eine Benachrichtigung, wenn Unterlagen nicht eingereicht wurden?

Nein.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung wird keine fehlenden Unterlagen nachfordern. Es werden nur die Angaben im Verfahren Berücksichtigung finden, die auch durch die geforderten Nachweise belegt werden können. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen daher vorab eingehend auf Vollständigkeit.

 

Wie lässt sich der Eingang der Bewerbung sowie der aktuelle Bearbeitungsstand prüfen?

Sofern Ihre Bewerbung fristgerecht elektronisch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eingegangen ist, erhalten sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Ebenfalls per E-Mail werden Sie informiert, wenn Sie an dem Auswahltest (Studierfähigkeitstest) teilnehmen können.

 

In welcher Form muss ein Zeugnis eingereicht werden, das die Hochschulzugangsberechtigung aus einem anderen Land bescheinigt?

Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen müssen von einer zuständigen deutschen Behörde anerkannt sein. Zu Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss zudem immer eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit eingereicht werden.

 

In welcher Form müssen Nachweise (z.B. über die Berufserfahrung) vorgelegt werden, die nicht in deutscher Sprache sind?

Zu Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss immer eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit eingereicht werden.

 

Fragen zum Auswahlverfahren

Wie erfolgt der Auswahltest?

Die Teilnahme an dem Auswahltest ist verpflichtend, um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Der Test wird online absolviert.

Inhalt des Tests sind Fragestellungen zur fachspezifischen Studierfähigkeit sowie zur Motivation und persönlichen Eignung für eine vertragszahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt und das Studium im Ausland.

 

Wie oft findet der Test statt?

Je Bewerbungsdurchgang wird ein Termin angeboten. Der Termin zum Test wird allen teilnahmeberechtigten Bewerberinnen und Bewerbern per E-Mail bekanntgegeben.

Sofern Sie nicht an dem Termin teilnehmen können, werden Sie aus dem aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen.

 

Welche Bewerber erhalten das Stipendium?

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung mit dem „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ richtet sich in absteigender Reihenfolge nach dem erzielten Gesamtpunktwert (Listenplatz) im Auswahlverfahren; bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Es kann eine Gesamtpunktzahl von maximal 100 erreicht werden.

Die Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein:

  • 50 % Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests
  • 30 % Art und Dauer einer einschlägigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit* oder einer praktischen Tätigkeit oder eines Studiums
  • 20 % durchschnittlich in den Kurshalbjahren der Sekundarstufe II erreichte Punktzahl in den durchgehend belegten naturwissenschaftlichen Fächern.

Für die Auswahlkriterien werden einzelne Punktwerte gebildet (0 -100; es wird auf eine Dezimalstelle gerundet).

 

Bedeutet eine Zusage für das Stipendium gleichzeitig bereits die Zulassung zum Studium?

Nein. Die Förderzusage für das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ beinhaltet nicht automatisch die Zulassung zum Studium an der Partneruniversität. Sie müssen dafür in der gesetzten Frist am ordentlichen Zulassungsverfahren der Universität teilnehmen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren der Universität Pécs finden sich auf deren Webseite

 

Kann eine Bewerbung wieder zurückgezogen werden?

Ja, die Bewerbung kann bis zum 31. Mai 2026 formlos zurückgenommen werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

 

Was passiert, wenn mehrere Bewerber den gleichen Gesamtpunktwert erreichen und den letzten Listenplatz einnehmen?

Nehmen im Auswahlverfahren nach den zugrundeliegenden Kriterien mehr Bewerbende die letzten zu berücksichtigenden Listenplätze ein als Förderplätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

Das Losverfahren erfolgt mittels eines elektronischen Zufallsgenerators und wird dokumentiert.

 

Besteht theoretisch die Möglichkeit nachzurücken, falls andere Bewerberinnen und Bewerber das Stipendium nicht annehmen?

Ja, nehmen erfolgreiche Bewerberinnen oder Bewerber das Angebot nicht an, wird ein Nachrückverfahren entsprechend der Listenplätze durchgeführt.

Ist eine Wiederbewerbung möglich, wenn es keine Zusage für das Landzahnarztstipendium gibt?

Ja, eine weitere Bewerbung im nächsten Durchgang ist möglich.

Eine wiederholte Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist ebenfalls möglich. Für das Auswahlverfahren ist das Testergebnis des jeweils laufenden Jahres maßgeblich.