LANDZAHNARZTSTIPENDIUM BEKOMMEN -
SO GEHT'S

HINWEISE ZU BEWERBUNG UND AUSWAHL

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt wählt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, deren fachliche und persönliche Eignung sowie Motivation eine besondere Prognose für ihre Studieneignung und spätere Berufstätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung erwarten lassen.

Dabei richtet sich die Auswahlentscheidung nach dem erreichten Gesamtwert (Listenplatz) der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines strukturierten Auswahlverfahrens und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Förderplätze.

Die verbindlichen Informationen zum Stipendium sowie zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren enthält die Ausschreibung zum Förderprogramm. Bitte machen Sie sich vor Ihrer Bewerbung unbdingt damit vertraut:

Ausschreibung "Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt" - Förderjahrgang 2026/27


Informationen zur Bewerbung

Bewerbungsvoraussetzungen

Studieninteressierte, die bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) verfügen, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/26 ihr Abitur erwerben, können sich um eine Förderung mit dem „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ bewerben.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Bewerbung um eine Förderung mit dem „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ im Rahmen des Landzahnarztgesetzes Sachsen-Anhalt nach § 2 Abs. 1 LZAVO erfüllt sein:

  • das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Allgemeine Hochschulreife, Abitur) mit einer ausgewiesenen Durchschnittsnote von 2,6 oder besser („Alt-Abiturienten“) ODER für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II bei allgemeinbildenden Gymnasien oder der Sekundarstufe II bei berufsbildenden Gymnasien, die sich im letzten Kurshalbjahr befinden, jeweils eine erreichte Punktzahl von mindestens 9 Punkten in den jeweiligen drei vorhergehenden Kurshalbjahren („Neu-Abiturienten“; Kurshalbjahre 11/1, 11/2 und 12/1 bei allgemeinbildenden Gymnasien bzw. 12/1, 12/2 und 13/1 bei berufsbildenden Gymnasien),
  • der Nachweis über die durchgehende Belegung von mind. zwei naturwissenschaftlichen Fächern wie Mathematik, Biologie, Chemie, Informatik und Physik in der Sekundarstufe II.

Berufliche Vorerfahrungen sind keine Voraussetzung für die Bewerbung, werden aber im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen müssen zwingend vorab von einer zuständigen deutschen Behörde anerkannt sein.

Bewerbung einreichen

Bewerbungen für die Förderung mit dem „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ im Förderjahrgang 2026/27 mit Studienbeginn im September 2026 sind im Zeitraum vom 01. bis 28. Februar 2026 ausschließlich per Online-Formular einzureichen. Für die Fristenwahrung kommt es auf den Eingang der vollständigen Unterlagen bei der KZV LSA an.

So geht's:

  1. Erklärung zur Bewerbung ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und einscannen ODER digital ausfüllen und unterschreiben.
  2. Online-Formular mit den Angaben zu Ihrer Person ausfüllen
  3. Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopie, Ausweiskopie, Verplfichtungserklärung und Co.) hochladen - möglichst als ein Dokument
  4. Eingaben kontrollieren
  5. Formular absenden

Über den Eingang Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie von uns innerhalb eines Werktages eine Bestätigung per E-Mail.

 

Falls Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie unsere E-Mail auch dort nicht finden und sie auch nach 24 Stunden nicht zugestellt sein, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Strategie und Zukunftssicherung

  • Tel.: + 49 391 6293-215
  • E-Mail: nachwuchs@kzv-lsa.de
Bewerbungsunterlagen

Zwingend mit Ihrer Bewerbung für das Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt einzureichen sind:

  • aktueller, tabellarischer Lebenslauf mit Bewerbungsfoto

  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) (als einfache Kopie aller Seiten des Dokuments )

  • für Alt-Abiturienten: Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Allgemeine Hochschulreife, Abiturzeugnis) (als einfache Kopie)

  • für Neu-Abiturienten: Zeugnisse der letzten 3 der Bewerbung vorhergehenden Kurshalbjahre der Sekundarstufe II (Kurshalbjahre 11/1, 11/2 und 12/1 bei allgemeinbildenden Gymnasien bzw. 12/1, 12/2 und 13/1 bei berufsbildenden Gymnasien) (als einfache Kopie)

  • ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Erklärung zur Bewerbung (als Scan oder digital ausgefüllt und unterschrieben)

 

Sofern zutreffend, sind darüber hinaus folgende Nachweise einzureichen:

  • Nachweis über eine einschlägige Berufsausbildung* in Form des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung bzw. eines aktuellen Nachweises über den Stand der Ausbildung mit genauer Angabe von Beginn und voraussichtlichem Ende (als einfache Kopie)

  • Nachweise über einschlägige Berufs- bzw. praktische Tätigkeiten* von mindestens 3 Monaten Dauer in einer Zahnarzt-/Arztpraxis, einem MVZ, einem Krankenhaus oder einem zahntechnischen Labor in Form von Arbeitszeugnis, Tätigkeitsnachweis oder Praktikumszeugnis/-nachweis, aus dem der genaue Zeitraum und die Art der Tätigkeit hervorgeht (als einfache Kopie)

  • Nachweis über ein Studium im medizinischen oder pflegerischen Bereich in Form einer Studienverlaufsbescheinigung (als einfache Kopie)

  • ggf. Nachweis zur Namensänderung, z.B. Auszug aus dem Eheregister (im Original oder als beglaubigte Kopie)

* Liste der anerkannten Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten

 

Wichtige Hinweise

  • Werfen Sie unbedingt einen Blick in die Aussschreibung zum Stipendienprogamm, um nichts zu vergessen!
  • Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen müssen zwingend vorab von einer zuständigen deutschen Behörde anerkannt sein.
  • Zu Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss immer eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit eingereicht werden.
  • Nachweise, die nicht in der geforderten Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
  • Eine Nachforderung von Unterlagen oder Erteilung der ergänzenden Hinweise hinsichtlich der fehlenden oder nicht ordnungsgemäß eingereichten Unterlagen findet durch die KZV LSA von Amts wegen nicht statt.

 

Informationen zum Auswahlverfahren

Ablauf des Auswahlverfahrens

So läuft das Auswahlverfahren ab

Die KZV LSA führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Ziel des Auswahlverfahrens ist es, die für ein Studium der Zahnmedizin und eine spätere zahnärztliche Tätigkeit in Gebieten mit besonderem öffentlichem Bedarf besonders geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen.

 

1. bis 28. Februar 2026: Einreichung der Bewerbungsunterlagen (online)

  • Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt die Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die KZV LSA.

28. März 2026: Auswahltest

  • Um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber am schriftlichen Auswahltest teilnehmen. Dieser wird durch die ITB Consulting GmbH in Abstimmung mit der KZV LSA konzipiert, durchgeführt und ausgewertet. Inhalt des Tests sind Fragestellungen zur Studierfähigkeit sowie zur Motivation und persönlichen Eignung für eine vertragszahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt und das Zahnmedizinstudium im Ausland.
  • Der Test umfasst ca. 2,5 Stunden.
  • Der Test wird online durchgeführt und überwacht.

Mai 2026: Bedingte Förderzusage

  • Die besten 10 Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über die vorläufige, bedingte Förderzusage der KZV LSA für das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ und werden der Universität Pécs zur Zulassung zum Zahnmedizinstudium vorgeschlagen.
  • Achtung: Die Förderzusage beinhaltet nicht automatisch die Zulassung zum Studium; Sie müssen dafür am ordentlichen Zulassungsverfahren der Universität teilnehmen.

Bis 31. Mai 2026: Bewerbung an der Universität Pécs

  • Haben Sie eine Benachrichtigung über die vorläufige, bedingte Förderzusage für das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ erhalten, bewerben Sie sich regulär an der Universität Pécs zur Zulassung im Wintersemester 2026/27.
  • Die Universität Pécs wählt aus den von der KZV LSA benannten Kandidatinnen und Kandidaten bis zu 10 Personen aus, die im Rahmen des „Landzahnarztstipendiums Sachsen-Anhalt“ zum Zahnmedizinstudium zugelassen werden

Anfang September 2026: Beginn des Zahnmedizinstudiums in Pécs

  • Haben Sie die Zulassung der Universität Pécs erhalten, beginnt Ihr Studium in der ersten Septemberwoche.

 

Auswahltest

Der Auswahltest wird durch die ITB Consulting GmbH in Abstimmung mit der KZV LSA konzipiert, durchgeführt und ausgewertet. Inhalt des Tests sind Fragestellungen aus den Bereichen Naturwissenschaften, Textverständnis, Mustererkennung sowie zur Motivation und zur persönlichen Eignung für ein Zahnmedizinstudium im Ausland und eine spätere Tätigkeit im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt.

  • Der Test findet am 28. März 2026 statt.
  • Der Test umfasst ca. 2,5 Stunden.
  • Der Test wird online durchgeführt und überwacht (so genanntes "Proctoring").
  • Die Teilnahme am Test ist kostenfrei.

Die teilnahmeberechtigten Bewerberinnen und Bewerber werden durch die KZV LSA vorab per Mail über ihre Einladung zum Termin informiert und darauf folgend durch ITB Consulting per Mail mit entsprechendem Zugangslink eingeladen.

Hinweis: Es ist ein zentraler Testtermin für beide Förderprogramme für Bewerberinnen und Bewerber um das Stipendium der KZV LSA im Rahmen des Förderprogramms „Zahnmedizin studieren – auch ohne 1,0“ sowie für Bewerberinnen und Bewerber um das „Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt“ nach dem Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt festgelegt.


Wie das Testsystem aufgebaut ist und funktioniert, können Sie sich vorab schon einmal bei unserem Partner ITB Consulting ansehen; eine Demoversion ist frei zugänglich. Folgen Sie dazu einfach dem Link zum Online-Vorbereitungstest.

Weitere Informationen zum "Proctoring" finden Sie auf der Info-Seite für Testteilnehmende unseres Partners ITB Consulting.

Auswahlkriterien und Ermittlung der Gesamtpunktzahl

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber um eine Förderung mit dem Landzahnarztstipendium Sachsen-Anhalt richtet sich in absteigender Reihenfolge nach dem erzielten Gesamtpunktwert (Listenplatz) im Auswahlverfahren; bei Ranggleichheit entscheidet das Los.. Es kann eine Gesamtpunktzahl von maximal 100 erreicht werden.

Die Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein:

  • 50 % Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests
  • 30 % Art und Dauer einer einschlägigen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit* oder einer praktischen Tätigkeit oder eines Studiums
  • 20 % durchschnittlich in den Kurshalbjahren der Sekundarstufe II erreichte Punktzahl in den durchgehend belegten naturwissenschaftlichen Fächern.

Es erfolgt pro Kriterium die Vergabe von 0 – 100 Punkten.

Die zehn besten Bewerberinnen und Bewerber, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, erhalten eine Benachrichtigung über die vorläufige, bedingte Förderzusage für das Zahnmedizinstudium an der Universität Pécs sowie den gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 LZAG LSA abzuschließenden Fördervertrag zur Unterschrift.

 

So erreichen Sie uns!

 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 1
39120 Magdeburg

 

Tel.:
+49 391 6293 215